Sachbeschädigung

Unter den Begriff Sachbeschädigung fallen alle Handlungen, die eine Sache dauerhaft, derart in ihrer Eigenschaft beschränken, dass diese nicht mehr ihren vorbestimmten Zweck erfüllt. Sachbeschädigung wird nach § 303 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahre oder mit Geldstrafe geahndet. Eine Sachbeschädigung liegt nur dann zu Grunde, wenn die Sache rechtswidrig beschädigt oder zerstört wird.

Sachbeschädigung kann präventiv begegnet werden. Immer ausgefeiltere Sicherheitstechnik, bedient von professionellem Personal, schreckt nicht nur ab, sondern sorgt in vielen Fällen für Beweismittelsicherung oder zu direktem Abbruch der Tat.

Viele Täter sind sich leider über die Höhe des angerichteten Schadens vor Tatbeginn nicht im Klaren. Selbst wenn diese betroffen, festgenommen oder verurteilt werden ist es oft fraglich, ob der Geschädigte nicht auf seinen Kosten sitzen bleibt. Daher empfehlen wir die Möglichkeit der präventiven Gefahrenabwehr so weit wie möglich auszubauen.

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