Hausfriedensbruch
Umfriedete Grundstücke, Wohnungen und Industriegelände unterliegen dem Hausrecht. Das heisst, dass der Besitzer das alleinige Recht besitzt zu bestimmen, wer sich, wie lange, aus welchem Grund dort aufhalten darf.
Hausfriedensbruch kann durch zwei verschiedene Arten begangen werden.
1. Jemand der nicht zum Zutritt befugt ist, wendet physikalische Arbeit auf um die Umfriedung zu brechen.
2. Jemand, der zum Zutritt befugt war, verlässt das umfriedete Besitztum trotz Aufforderung durch einen Befugten nicht. (Unechtes Unterlassungsdelikt).

