Bombendrohung

Sicherlich ist Ihnen die immer akuter werdende Bedrohung durch Sprengsätze nicht entgangen. Diese Gefährdungslage nimmt aus wechselnden Gründen permanent zu.  Die unterschiedlichen Szenarien werden von uns in drei Bedrohungskategorien unterteilt.

  1. Reelle Bedrohung
  2. Latente Bedrohung
  3. Fiktive Bedrohung


 

Bei allen Bedrohungskategorien gilt: Ruhe bewahren und Behörden informieren

1. Die reelle Bedrohung

Damit ist der allseits bekannte "Sprengstoffgürtel" oder Ähnliches gemeint. Für Jeden gut sichtbar geht von einem Gegenstand oder einer Person die reelle Gefahr einer konkreten Bombe (einer Detonationsvorrichtung) aus. Obwohl es sich dabei oft um einen "Bluff" handelt, müssen derartige Szenarien immer als sehr ernst und reell eingestuft werden.

 Als erster Schritt ist der Versuch zu starten sich aus der Gefahrenzone zu bringen. Dies sollte unbemerkt geschehen, da eine Massenflucht den oder die Täter zum Auslösen des Sprengsatzes animieren könnte. Wenn Sie sich nicht sicher sind wie die Reaktion auf Ihren Fluchtversuch ausfällt, verbleiben Sie unauffällig vor Ort und warten auf eine bessere Gelegenheit. Flucht kann hier schon das Versteck hinter einer massive Betonmauer sein. Denken Sie bitte auf Ihrem Weg nach draussen auch an hilfsbedürftige Personen wie ältere Mitbürger, Kinder, körperlich und geistig benachteiligte Menschen etc.

Im nächsten Schritt müssen spätestens jetzt Rettungskräfte alarmiert werden. Anders als in Hollywood kommt in Deutschland die Polizei nicht ohne dass sie Kenntnis von solchen Bedrohungslagen hat. Es ist schon sehr oft vorgekommen, dass die Betroffenen vor Ort auf Rettungskräfte warten, die einfach niemand alarmiert hat. Bei Eintreffen der Polizei und Rettungskräfte geben Sie sich bitte unbedingt als Augenzeuge zu erkennen. Sie tragen damit erheblich zu Lösungsfindung bei. Sie sollten sich Gedanken über folgende Punkte machen:

  • Wie viele Täter
  • Bewaffnung der Täter
  • Letzter bekannter Aufenthaltsort
  • Täterbeschreibung
  • Beschreibung des Gegenstandes

Auch wenn Sie keinerlei Angaben zu den oben aufgeführten Punkten machen können, ist es wichtig für die Ermittler vor Ort zu wissen, dass Sie Augenzeuge sind. Allerdings sollten Sie in diesem Fall anderen Zeugen den Vortritt lassen.

 

Nachdem Sie Ihre Personalien hinterlassen haben, sollten Sie noch vor Ort bleiben, um sich weiter zur Verfügung zu halten. Allerdings gilt es auch den Rettungskräften nicht im Weg zu stehen.

 

2. Die latente Bedrohung

Damit sind herrenlose Koffer, Taschen, Pakete und sonstige Gegenstände gemeint, die keinem eindeutigen Besitzer zu geordnet werden können. Besonders an belebten Orten wie auch an statisch relevanten Gebäudeteilen sind solche Gegenstände als latent gefährlich einzuordnen. In dieser Kategorie wird nach dem Motto verfahren: Lieber 98 mal vorsichtig agiert als 1 mal zu spät. Solche Gegenstände auf gar keinen Fall anfassen oder anders bewegen, da es sich auch um eine Sprengfalle handeln kann.

Hier muss als erster Schritt auf jeden Fall eine Klärung herbeigeführt werden, die es möglich macht die Situation zu beurteilen. Sie alle kennen die Durchsagen an Flughäfen und Bahnhöfen. Damit wird versucht den nächsten Schritt auszusparen. Dieser kann nämlich sehr hohe Kosten nach sich ziehen, die übrigens der Auslöser zu tragen hat.

Sollte sich die Situation auf diesem Wege nicht zweifelsfrei klären lassen, wird der Gegenstand auf Bildträger (Fotohandy etc.) festgehalten und dann das Gelände oder Gebäude weiträumig evakuiert. Vor einer Räumung sollten Sie die Behörden informieren, da Diese bereits bei der Entscheidungsfindung erheblich beitragen können. Es gilt neben der vollständigen Räumung auch sicherzustellen, dass niemand mehr die gefährdete Umgebung betreten kann. Im Widerspruch dazu dürfen natürlich nicht alle Türen verschlossen werden, da dies einen wahrscheinlichen Einsatz von Sprengstoffexperten oder Hunden erheblich erschwert.

Bitte betreten Sie ein geräumtes Gebäude und/oder Gelände erst, wenn es von den Behörden offiziell frei gegeben wurde.

 

3. Die fiktive Bedrohung

Das ist, die wohl häufigste Form der Bombendrohung. Diese wird per Telefon, Brief, e-Mail oder neuerdings per Handy versandt. Auch wenn die Übermittlungswege unterschiedlich sind gilt dabei immer, die Schlüssigkeit heraus zu filtern. Beispiel:

Anrufer: "Hier spricht die Organisation XY. Wir haben eine Bombe in Ihrer Tiefgarage installiert." legt unmittelbar den Hörer auf, so dass der Angerufene keine Chance auf Gegenfragen hat.

Schön für Sie wenn Sie sich weder von der Organisation XY bedroht fühlen und noch schöner wenn Sie gar keine Tiefgarage besitzen. In allen anderen Fällen haben Sie jetzt ein Problem. Bitte schreiben Sie sich Ihre ersten Gedanken nach dem Anruf unverblümt auf. Der Anrufer hat zwar nur zwei Sätze gesagt aber daraus lassen sich unter Umständen weitere Mekmale entnehmen. Widmen wir uns zuerst der Stimme des Anrufers.

  • Klang die Stimme aufgeregt oder eher ruhig?
  • Männlich oder Weiblich?
  • Lässt Sie eine Vermutung auf das Lebensalter zu?
  • Sonstige Auffälligkeiten in der Stimme.

Danach widmen wir uns der Sprache:

  • Welche Sprache?
  • Akzent?
  • Alkoholisiert?
  • Schnell oder langsam?
  • Deutlich oder schwer zu verstehen?
  • Sonstige Sprachfehler? 

Bitte machen Sie sich Notizen zu wirklich allen Einzelheiten des Gespräches. Das hilft den Behörden erheblich bei der Täterermittlung. Diese ermitteln übrigens auch in dem Fall, dass es sich augenscheinlich um einen schlechten Scherz eines Betrunkenen handelt. Um Mitschriften zu vereinfachen, sind wir gerne bereit ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Formblatt zu entwickeln. Sprechen Sie uns einfach an.

Diese Angaben können natürlich nur bei telefonischen Bedrohungen fest gehalten werden. Bei anderen Übermittlungswegen gilt: nichts löschen. Aufbewahren. Keine Briefumschläge wegwerfen oder sonstige Beweismittel vernichten.

 


 


 

 

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