Die Unterrichtung für das Bewachungspersonal beträgt mindestens 40 Stunden à 45 Minuten. Die erweiterten Themengebiete der Unterrichtung sind Datenschutzrecht, Verhalten in Gefahrensituationen, Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen. Das Verständnis der Teilnehmer über die unterrichteten Themengebiete ist durch mündliche und schriftliche Fragen zu überprüfen. Personen, die die 24-stündige Unterrichtung bis zum Inkrafttreten der Änderungen am 1. Januar 2003 absolviert haben, dürfen weiterhin ihre Tätigkeit ausüben. Einschränkungen können sich durch die Vorschriften zur neuen Sachkundeprüfung ergeben
Diese Ausbildungsmöglichkeit ist die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Mindestausbildung um bei Bewachungsaufgaben tätig zu werden.

