Sachkundeprüfung für besondere Bewachungstätigkeiten nach § 34a Gewerbeordnung
Die bestandene Sachkundeprüfung ist vorgeschrieben für
Citystreifen (Bestreifung öffentlicher Parks, Einkaufszentren oder im S-/U-Bahn-Bereich)
Kaufhausdetektive
Türsteher (vor gastgewerblichen Diskotheken)
Abgrenzung:
Die Sachkundeprüfung ist nicht nur eine 'abgeprüfte' Unterrichtung. Die Anforderungen und der Aufwand zur Vorbereitung liegen deutlich höher. Die bestandene Sachkundeprüfung ersetzt die Unterrichtung für Bewachungspersonal oder für Bewachungsgewerbetreibende. Die Aufnahme aller oben nicht genannten Bewachungstätigkeiten ist damit auch möglich.
Kurzinfos:
Es muss die schriftliche (120 Minuten), danach die mündliche Teilprüfung (etwa 4 Teilnehmer je Gruppe über 1 Stunde) bestanden werden
Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift notwendig.
Die Vorbereitung ist sowohl selbständig, als auch mit Kursen bei Bildungsträgern, wie auch der IHK München möglich.
Der alleinige Besuch einer Unterrichtung für Bewachungspersonal ist allgemein keine ausreichende Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung.
Quelle: IHK München

