wie sie Maßnahmen zur präventiven Gefahrenabwehr durchführen, wie man Gefährdungspotenziale im operativen Einsatz beurteilt und Sicherheitsmaßnahmen einleitet
welche Rechtsgrundlagen des Handlungsrahmens für Sicherheitsdienste zu beachten und anzuwenden sind
wie sie Konfliktpotenziale feststellen und bewerten, ihr Verhalten anpassen und Maßnahmen zur Konfliktvermeidung oder -bewältigung ergreifen
erste Hilfsmaßnahmen einzuleiten, Erstmaßnahmen durchzuführen und Unfälle und Zwischenfälle zu melden
wie sie technische Hilfsmittel auswählen, handhaben, pflegen und deren Funktionsfähigkeit prüfen
wie man über Sicherheitsbestimmungen und Sicherheitsdienstleistungen informiert
wie Sicherheitsdienste in den gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang einzuordnen sind
wie sie Kommunikationsregeln anwenden und welche Lösungsmöglichkeiten es bei Kommunikationsstörungen gibt
Kommunikations- und Informationstechnik des Betriebes und Einsatzortes zu nutzen, z.B. Standardsoftware und betriebsspezifische Software
Die Tätigkeit im Überblick
Servicekräfte für Schutz und Sicherheit führen vorbeugende Maßnahmen zum Schutz von Personen, Objekten, Anlagen und Werten sowie zur Abwehr von Gefahren durch.
Servicekräfte für Schutz und Sicherheit arbeiten in erster Linie in Betrieben des Objekt-, Werte- und Personenschutzes bzw. in der Sicherheitsberatung und -schulung. Auch in Flughafenbetrieben oder in Sicherheitsabteilungen von Bahnhöfen und Verkehrsgesellschaften des öffentlichen Nahverkehrs sind sie tätig. Darüber hinaus bieten sich unter anderem Beschäftigungsmöglichkeiten im Messe- und Veranstaltungsschutz, bei Verbänden oder im öffentlichen Dienst. Als weitere Arbeitgeber kommen Industriebetriebe wie Kernkraftwerke oder Speditionen für Werttransporte infrage.
Die Ausbildung im Überblick
Servicekraft für Schutz und Sicherheit ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).
Diese bundesweit geregelte 2-jährige Ausbildung wird im Wach- und Sicherheitsgewerbe angeboten. Auch eine schulische Ausbildung ist möglich.
Die Ausbildung zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit kann ggf. durch die darauf aufbauende Ausbildung Fachkraft für Schutz und Sicherheit ergänzt werden.
Lesezeichen-tauglicher Link
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http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/start?dest=profession&prof-id=70148
Ausbildungsinhalte
Im 1. Ausbildungsjahr lernen die Auszubildenden im Ausbildungsbetrieb beispielsweise:
Während des 2. Ausbildungsjahres wird den Auszubildenden u.a. vermittelt:
wie Gefährdungssituationen rechtlich zu bewerten sind und wie man Rechtsverstöße erkennt und beurteilt
wie sie die Einhaltung objektbezogener Arbeitsschutzvorschriften, Brandschutzvorschriften und objektbezogener Umweltschutzvorschriften überprüfen, Arbeitsschutz-, Brandschutz- und Umweltschutzeinrichtungen überwachen und bei Mängeln Maßnahmen einleiten
wie man Kundenkontakte herstellt, nutzt und pflegt und wie Kommunikationsmittel und -regeln im Umgang mit Kunden situationsgerecht anzuwenden sind
wie sie Verhaltensnormen und -muster von Personen und Gruppen situationsabhängig berücksichtigen und wie man Tätermotive und -verhalten beurteilt
wie die Funktionsweise von sicherheitstechnischen Einrichtungen dargestellt wird und wie man Bedienelemente, Leitstellen- und Kommunikationstechnik handhabt
qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich anzuwenden und den Zusammenhang zwischen Qualität und Kundenzufriedenheit zu beachten
welche Auswirkungen Information und Kommunikation auf das Betriebsklima und die Arbeitsleistung haben
Während der gesamten Ausbildungszeit wird den Auszubildenden vermittelt:
welche gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag entstehen
wie der Ausbildungsbetrieb organisiert ist und wie Beschaffung, Absatz und Verwaltung funktionieren
wie die Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften angewendet werden
wie Umweltschutzmaßnahmen beachtet und angewendet werden
In der Berufsschule sind folgende Lernfelder Gegenstand des theoretischen Unterrichts:
den Ausbildungsbetrieb und seine Leistungen im Tätigkeitsfeld der Sicherheitswirtschaft präsentieren
Kunden und Mitarbeiter über Möglichkeiten und Rahmenbedingungen der Berufstätigkeit in der Sicherheitswirtschaft informieren
bei der Planung und Umsetzung von Sicherungsmaßnahmen zur präventiven Gefahrenabwehr mitwirken
aufgabenbezogene Schutz- und Sicherheitsvorschriften beachten und Maßnahmen durchführen
Rechtsverstöße und Gefährdungssituationen erkennen und bewerten
mit Kunden und Mitarbeitern berufsspezifisch kommunizieren und kooperieren
sicherheitstechnische Einrichtungen und Hilfsmittel anwenden
Menschen, Objekte und Werte sichern und schützen
Rechtsgrundlagen:
Verordnung über die Berufsausbildung zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit
Fundstelle: 2008 (BGBl. I S. 940) Internet
Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Servicekraft für Schutz und Sicherheit
Fundstelle: 2008 (KMK) Internet
Quelle: Arbeitsagentur

