Die Tätigkeit im Überblick

Servicekräfte für Schutz und Sicherheit führen vorbeugende Maßnahmen zum Schutz von Personen, Objekten, Anlagen und Werten sowie zur Abwehr von Gefahren durch.

Servicekräfte für Schutz und Sicherheit arbeiten in erster Linie in Betrieben des Objekt-, Werte- und Personenschutzes bzw. in der Sicherheitsberatung und -schulung. Auch in Flughafenbetrieben oder in Sicherheitsabteilungen von Bahnhöfen und Verkehrsgesellschaften des öffentlichen Nahverkehrs sind sie tätig. Darüber hinaus bieten sich unter anderem Beschäftigungsmöglichkeiten im Messe- und Veranstaltungsschutz, bei Verbänden oder im öffentlichen Dienst. Als weitere Arbeitgeber kommen Industriebetriebe wie Kernkraftwerke oder Speditionen für Werttransporte infrage.

Die Ausbildung im Überblick

Servicekraft für Schutz und Sicherheit ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).

Diese bundesweit geregelte 2-jährige Ausbildung wird im Wach- und Sicherheitsgewerbe angeboten. Auch eine schulische Ausbildung ist möglich.

Die Ausbildung zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit kann ggf. durch die darauf aufbauende Ausbildung Fachkraft für Schutz und Sicherheit ergänzt werden.

Lesezeichen-tauglicher Link

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http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/start?dest=profession&prof-id=70148

Ausbildungsinhalte

Im 1. Ausbildungsjahr lernen die Auszubildenden im Ausbildungsbetrieb beispielsweise:

  • wie sie Maßnahmen zur präventiven Gefahrenabwehr durchführen, wie man Gefährdungspotenziale im operativen Einsatz beurteilt und Sicherheitsmaßnahmen einleitet

  • welche Rechtsgrundlagen des Handlungsrahmens für Sicherheitsdienste zu beachten und anzuwenden sind

  • wie sie Konfliktpotenziale feststellen und bewerten, ihr Verhalten anpassen und Maßnahmen zur Konfliktvermeidung oder -bewältigung ergreifen

  • erste Hilfsmaßnahmen einzuleiten, Erstmaßnahmen durchzuführen und Unfälle und Zwischenfälle zu melden

  • wie sie technische Hilfsmittel auswählen, handhaben, pflegen und deren Funktionsfähigkeit prüfen

  • wie man über Sicherheitsbestimmungen und Sicherheitsdienstleistungen informiert

  • wie Sicherheitsdienste in den gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang einzuordnen sind

  • wie sie Kommunikationsregeln anwenden und welche Lösungsmöglichkeiten es bei Kommunikationsstörungen gibt

  • Kommunikations- und Informationstechnik des Betriebes und Einsatzortes zu nutzen, z.B. Standardsoftware und betriebsspezifische Software

Während des 2. Ausbildungsjahres wird den Auszubildenden u.a. vermittelt:

  • wie Gefährdungssituationen rechtlich zu bewerten sind und wie man Rechtsverstöße erkennt und beurteilt

  • wie sie die Einhaltung objektbezogener Arbeitsschutzvorschriften, Brandschutzvorschriften und objektbezogener Umweltschutzvorschriften überprüfen, Arbeitsschutz-, Brandschutz- und Umweltschutzeinrichtungen überwachen und bei Mängeln Maßnahmen einleiten

  • wie man Kundenkontakte herstellt, nutzt und pflegt und wie Kommunikationsmittel und -regeln im Umgang mit Kunden situationsgerecht anzuwenden sind

  • wie sie Verhaltensnormen und -muster von Personen und Gruppen situationsabhängig berücksichtigen und wie man Tätermotive und -verhalten beurteilt

  • wie die Funktionsweise von sicherheitstechnischen Einrichtungen dargestellt wird und wie man Bedienelemente, Leitstellen- und Kommunikationstechnik handhabt

  • qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich anzuwenden und den Zusammenhang zwischen Qualität und Kundenzufriedenheit zu beachten

  • welche Auswirkungen Information und Kommunikation auf das Betriebsklima und die Arbeitsleistung haben

Während der gesamten Ausbildungszeit wird den Auszubildenden vermittelt:

  • welche gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag entstehen

  • wie der Ausbildungsbetrieb organisiert ist und wie Beschaffung, Absatz und Verwaltung funktionieren

  • wie die Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften angewendet werden

  • wie Umweltschutzmaßnahmen beachtet und angewendet werden

In der Berufsschule sind folgende Lernfelder Gegenstand des theoretischen Unterrichts:

  • den Ausbildungsbetrieb und seine Leistungen im Tätigkeitsfeld der Sicherheitswirtschaft präsentieren

  • Kunden und Mitarbeiter über Möglichkeiten und Rahmenbedingungen der Berufstätigkeit in der Sicherheitswirtschaft informieren

  • bei der Planung und Umsetzung von Sicherungsmaßnahmen zur präventiven Gefahrenabwehr mitwirken

  • aufgabenbezogene Schutz- und Sicherheitsvorschriften beachten und Maßnahmen durchführen

  • Rechtsverstöße und Gefährdungssituationen erkennen und bewerten

  • mit Kunden und Mitarbeitern berufsspezifisch kommunizieren und kooperieren

  • sicherheitstechnische Einrichtungen und Hilfsmittel anwenden

  • Menschen, Objekte und Werte sichern und schützen

Rechtsgrundlagen:

Verordnung über die Berufsausbildung zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit
Fundstelle: 2008 (BGBl. I S. 940) Internet

Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Servicekraft für Schutz und Sicherheit
Fundstelle: 2008 (KMK) Internet

 

Quelle: Arbeitsagentur

 

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