welche Rechtsgrundlagen des Handlungsrahmens für Sicherheitsdienste zu beachten und anzuwenden sind
wie Sicherheitsdienste in den gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang einzuordnen sind
Kommunikations- und Informationstechnik des Betriebes und Einsatzortes zu nutzen, z.B. Standardsoftware und betriebsspezifische Software
wie sie Kommunikationsregeln anwenden und welche Lösungsmöglichkeiten es bei Kommunikationsstörungen gibt
wie sie über Sicherheitsbestimmungen und Sicherheitsdienstleistungen informieren
wie sie Maßnahmen zur präventiven Gefahrenabwehr durchführen, Gefährdungspotenziale beurteilen und Sicherungsmaßnahmen einleiten sowie die Wirkungsweise und das Gefährdungspotenzial von Waffen identifizieren
wie sie die Wirkung des eigenen Verhaltens auf Betroffene und die Öffentlichkeit berücksichtigen, wie sie Konfliktpotenziale feststellen und bewerten, ihr Verhalten anpassen und Maßnahmen zur Konfliktvermeidung oder -bewältigung ergreifen
erste Hilfsmaßnahmen einzuleiten, Erstmaßnahmen durchzuführen und Unfälle und Zwischenfälle zu melden
welche technischen Hilfsmittel man auswählen kann, wie man sie handhabt, pflegt und ihre Funktionsfähigkeit prüft
Die Tätigkeit im Überblick
Fachkräfte für Schutz und Sicherheit schützen Personen, Objekte, Anlagen und Werte. Sie planen vorbeugende Maßnahmen für deren Sicherheit bzw. zur Abwehr von Gefahren und führen sie durch.
In erster Linie arbeiten sie in Betrieben des Objekt-, Werte- und Personenschutzes bzw. in der Sicherheitsberatung und -schulung. Auch in Flughafenbetrieben oder in Sicherheitsabteilungen von Bahnhöfen und Verkehrsgesellschaften des öffentlichen Nahverkehrs sind sie tätig. Darüber hinaus bieten sich unter anderem Beschäftigungsmöglichkeiten bei Verbänden oder im Messe- und Veranstaltungsschutz. Als weitere Arbeitgeber kommen Industriebetriebe, Labors, Kraftwerke oder auch Speditionen für Werttransporte infrage.
Die Ausbildung im Überblick
Fachkraft für Schutz und Sicherheit ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).
Diese bundesweit geregelte 3-jährige Ausbildung wird im Wach- und Sicherheitsgewerbe angeboten. Auch eine schulische Ausbildung ist möglich.
Lesezeichen-tauglicher Link
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http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/start?dest=profession&prof-id=14463
Ausbildungsinhalte
Im 1. Ausbildungsjahr lernen die Auszubildenden im Ausbildungsbetrieb beispielsweise:
Während des 2. Ausbildungsjahres wird den Auszubildenden u.a. vermittelt:
wie sie Gefährdungssituationen rechtlich bewerten sowie Rechtsverstöße erkennen und beurteilen
Ziele, Aufgaben und Methoden des betrieblichen Qualitätsmanagements zu berücksichtigen
wie man Selbst- und Zeitmanagement in der Teamarbeit beachtet
wie sie Kundenkontakte herstellen, nutzen und pflegen, die Zufriedenheit der Kunden überprüfen und Beschwerden weiterleiten
wie man die Einhaltung von Brandschutzvorschriften überprüft, Brandschutzeinrichtungen überwacht und bei Mängeln Maßnahmen einleitet
Großschadenereignisse zu erkennen und situationsbedingte Maßnahmen zu berücksichtigen
wie sie Verhaltensnormen und -muster von Personen und Gruppen situationsabhängig berücksichtigen und Tätermotive und -verhalten beurteilen
wie sie Bedienelemente sowie Leitstellen- und Kommunikationstechnik handhaben, Kontrollinstrumente ablesen, Informationen auswerten und Maßnahmen ergreifen
Im 3. Ausbildungsjahr lernen die Auszubildenden:
sicherheitsrelevante Sachverhalte zu ermitteln, aufzuklären und zu dokumentieren sowie aufgabenbezogenen Schriftverkehr durchzuführen
Kunden und Interessenten über Sicherheitsdienstleistungen zu beraten
wie man technische, organisatorische und personelle Maßnahmen zur präventiven Gefahrenabwehr plant
bei der Entwicklung und Ausgestaltung des betrieblichen Dienstleistungsangebotes mitzuwirken
bei Ausschreibungs- und Angebotserstellung mitzuwirken
wie sie den Personal- und Sachmitteleinsatz sowie Termine planen
an der Rechnungsstellung mitzuwirken und dabei Aufbau und Struktur der betrieblichen Kosten- und Leistungsrechnung zu beachten
wie sie Teams aufgabenbezogen gestalten und dabei verschiedene Persönlichkeitsprofile berücksichtigen
Während der gesamten Ausbildung wird den Auszubildenden vermittelt:
welche gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag entstehen
wie der Ausbildungsbetrieb organisiert ist und wie Angebot, Beschaffung, Absatz und Verwaltung funktionieren
wie die Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften angewendet werden
wie Umweltschutzmaßnahmen beachtet und angewendet werden
In der Berufsschule sind folgende Lernfelder Gegenstand des theoretischen Unterrichts:
den Ausbildungsbetrieb und seine Leistungen im Tätigkeitsfeld der Sicherheitswirtschaft präsentieren
Kunden und Mitarbeiter über Möglichkeiten und Rahmenbedingungen der Berufstätigkeit in der Sicherheitswirtschaft informieren
bei der Planung und Umsetzung von Sicherungsmaßnahmen zur präventiven Gefahrenabwehr mitwirken
aufgabenbezogene Schutz- und Sicherheitsvorschriften beachten und Maßnahmen durchführen
Rechtsverstöße und Gefährdungssituationen erkennen und bewerten
mit Kunden und Mitarbeitern berufsspezifisch kommunizieren und kooperieren
sicherheitstechnische Einrichtungen und Hilfsmittel anwenden
Menschen, Objekte und Werte sichern und schützen
sicherheitsrelevante Sachverhalte ermitteln, aufklären und dokumentieren
Geschäftsprozesse in der Sicherheitsbranche erfolgsorientiert steuern
Sicherheitsdienstleistungen anbieten
Sicherheitsrisiken im Kundenauftrag analysieren und entsprechende Maßnahmen zur Gefahrenabwehr planen, durchführen und bewerten
Rechtsgrundlagen:
Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit
Fundstelle: 2008 (BGBl. I S. 932) Internet
Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Fachkraft für Schutz und Sicherheit
Fundstelle: 2008 (KMK) Internet
Quelle: Arbeitsagentur

