Die Tätigkeit im Überblick
Meister/innen für Schutz und Sicherheit übernehmen verantwortliche Fach- und Führungsaufgaben im Wach- und Sicherheitsgewerbe sowie in Produktionsbetrieben. Hier sind sie für den Werk-, Objekt-, Personen-, Informations-, Veranstaltungs- und Brandschutz sowie für die Notfallplanung zuständig.
Neben der Beschäftigung in Dienstleistungsunternehmen des Wach- und Sicherheitsgewerbes arbeiten Meister/innen für Schutz und Sicherheit insbesondere in großen Produktionsbetrieben der unterschiedlichsten Wirtschaftszweige.
Die Ausbildung im Überblick
Meister/in für Schutz und Sicherheit ist eine berufliche Weiterbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Sie ist bundesweit einheitlich geregelt.
Die Bildungseinrichtungen von Industrie- und Handelskammern sowie anderen Bildungsträgern bieten Vorbereitungskurse auf die Meisterprüfung an (Vollzeit 7-9 Monate, Teilzeit 2-3 Jahre). Für die Zulassung zur Meisterprüfung ist die Teilnahme an den Vorbereitungslehrgängen jedoch nicht verpflichtend.
Lesezeichen-tauglicher Link
Wenn Sie diese Berufsbeschreibung als Lesezeichen/Favorit speichern oder die Adresse (per eMail) weitergeben wollen, benutzen Sie bitte die folgende Adresse:
http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/start?dest=profession&prof-id=8082
Ausbildungsinhalte
Neben handlungsspezifischen Kenntnissen werden in den Vorbereitungslehrgängen auch grundlegende Qualifikationen (fachrichtungsübergreifender Teil) sowie berufs- und arbeitspädagogische Grundlagen vermittelt.
Handlungsspezifischer Teil:
Handlungsbereich Schutz- und Sicherheitstechnik
bauliche und mechanische Schutz- und Sicherheitseinrichtungen
elektronische Schutz- und Sicherheitseinrichtungen
Kommunikations- und Informationstechnik
spezielle Schutz- und Sicherheitseinrichtungen
Handlungsbereich Organisation
Kostenwesen
Recht
Anwenden von Methoden der Planung und Kommunikation
Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
Handlungsbereich Führung und Personal
Personalführung
Personalentwicklung
Qualitätsmanagement
Grundlegende Qualifikationen (fachrichtungsübergreifender Teil):
Rechtsbewusstes Handeln
Arbeits- und Sozialrecht
Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit
Umweltrecht
wirtschaftsrechtliche Datenschutzvorschriften und -bestimmungen
Betriebswirtschaftliches Handeln
ökonomische Handlungsprinzipien unter Einbeziehung volkswirtschaftlicher und sozialer Wirkungen
Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnungen, Kalkulationsverfahren
betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation
Organisationsentwicklung
Entgeltfindung
Zusammenarbeit im Betrieb
Grundlagen des Sozialverhaltens der Menschen
Einflüsse des Betriebes auf das Sozialverhalten
Einflüsse des Meisters/der Meisterin für Schutz und Sicherheit auf die Zusammenarbeit im Betrieb
Berufs- und arbeitspädagogische Eignung:
Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
Ausbildung durchführen
Ausbildung abschließen
Rechtsgrundlagen:
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin für Schutz und Sicherheit
Fundstelle: 2003 (BGBl. I S. 433), 2004 (BGBl. I S. 1002), 2009 (BGBl. S. 2960) InternetAusbilder-Eignungsverordnung
Fundstelle: 2009 (BGBl. I S. 88) Inte
Quelle: Arbeitsagentur

