Die Tätigkeit im Überblick

Meister/innen für Schutz und Sicherheit übernehmen verantwortliche Fach- und Führungsaufgaben im Wach- und Sicherheitsgewerbe sowie in Produktionsbetrieben. Hier sind sie für den Werk-, Objekt-, Personen-, Informations-, Veranstaltungs- und Brandschutz sowie für die Notfallplanung zuständig.

Neben der Beschäftigung in Dienstleistungsunternehmen des Wach- und Sicherheitsgewerbes arbeiten Meister/innen für Schutz und Sicherheit insbesondere in großen Produktionsbetrieben der unterschiedlichsten Wirtschaftszweige.

Die Ausbildung im Überblick

Meister/in für Schutz und Sicherheit ist eine berufliche Weiterbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Sie ist bundesweit einheitlich geregelt.

Die Bildungseinrichtungen von Industrie- und Handelskammern sowie anderen Bildungsträgern bieten Vorbereitungskurse auf die Meisterprüfung an (Vollzeit 7-9 Monate, Teilzeit 2-3 Jahre). Für die Zulassung zur Meisterprüfung ist die Teilnahme an den Vorbereitungslehrgängen jedoch nicht verpflichtend.

Lesezeichen-tauglicher Link

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http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/start?dest=profession&prof-id=8082

Ausbildungsinhalte

Neben handlungsspezifischen Kenntnissen werden in den Vorbereitungslehrgängen auch grundlegende Qualifikationen (fachrichtungsübergreifender Teil) sowie berufs- und arbeitspädagogische Grundlagen vermittelt.

Handlungsspezifischer Teil:

Handlungsbereich Schutz- und Sicherheitstechnik

  • bauliche und mechanische Schutz- und Sicherheitseinrichtungen

  • elektronische Schutz- und Sicherheitseinrichtungen

  • Kommunikations- und Informationstechnik

  • spezielle Schutz- und Sicherheitseinrichtungen

Handlungsbereich Organisation

  • Kostenwesen

  • Recht

  • Anwenden von Methoden der Planung und Kommunikation

  • Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz

Handlungsbereich Führung und Personal

  • Personalführung

  • Personalentwicklung

  • Qualitätsmanagement

Grundlegende Qualifikationen (fachrichtungsübergreifender Teil):

Rechtsbewusstes Handeln

  • Arbeits- und Sozialrecht

  • Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit

  • Umweltrecht

  • wirtschaftsrechtliche Datenschutzvorschriften und -bestimmungen

Betriebswirtschaftliches Handeln

  • ökonomische Handlungsprinzipien unter Einbeziehung volkswirtschaftlicher und sozialer Wirkungen

  • Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnungen, Kalkulationsverfahren

  • betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation

  • Organisationsentwicklung

  • Entgeltfindung

Zusammenarbeit im Betrieb

  • Grundlagen des Sozialverhaltens der Menschen

  • Einflüsse des Betriebes auf das Sozialverhalten

  • Einflüsse des Meisters/der Meisterin für Schutz und Sicherheit auf die Zusammenarbeit im Betrieb

Berufs- und arbeitspädagogische Eignung:

  • Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen

  • Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken

  • Ausbildung durchführen

  • Ausbildung abschließen

Rechtsgrundlagen:

  • Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin für Schutz und Sicherheit
    Fundstelle: 2003 (BGBl. I S. 433), 2004 (BGBl. I S. 1002), 2009 (BGBl. S. 2960) Internet

  • Ausbilder-Eignungsverordnung
    Fundstelle: 2009 (BGBl. I S. 88) Inte

Quelle: Arbeitsagentur

 

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