Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt als zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts die wichtigsten Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen. Es bildet mit seinen Nebengesetzen (z. B. Wohnungseigentumsgesetz, Versicherungsvertragsgesetz, Lebenspartnerschaftsgesetz) das allgemeine Privatrecht.
Nach langjähriger Beratung in zwei Juristenkommissionen trat das BGB am 1. Januar 1900 durch Art. 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) in Kraft (RGBl. I S. 195). Es war die erste Kodifikation im Privatrecht, die für das gesamte Reichsgebiet Gültigkeit besaß. Erstmals wurde einheitlich die Gleichberechtigung der Frau hinsichtlich der Geschäftsfähigkeit festgeschrieben.
Der Gesetzgeber hat seitdem sehr viele Änderungen am BGB vorgenommen. Es gilt in der Bundesrepublik Deutschland als Bundesrecht nach Art. 123 Abs. 1 und Art. 125 GG fort. Am 2. Januar 2002 erfolgte im Zuge der umfassenden Reform des Schuldrechts eine Neubekanntmachung des BGB in neuer deutscher Rechtschreibung und mit amtlichen Paragraphenüberschriften.
Quelle
Wikipedia
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/
- § 1 Rechtsfähigkeit
- § 2 Volljährigkeit
- § 11 Wohnsitz des Kindes
- § 14 Unternehmer
- § 90 Sachen
- § 90a Tiere
- § 104 Geschäftsunfähigkeit
- § 117 Scheingeschäfte
- § 194 Gegenstand der Verjährung
- § 195 Regelmäßigkeit der Verjährung
- § 197 Dreißigjährige Verjährungsfrist
- § 226 Schikaneverbot
- § 227 Notwehr
- § 228 Notstand
- § 229 Selbsthilfe
- § 230 Grenzen der Selbsthilfe
- § 232 Arten von Sicherheitsleistung
- § 241 Pflichten aus Schuldverhältnis
- § 249 Art und Umfang von Schadensersatz
- § 271 Leistungszeit
- § 308 Klauselverbot

