Alarmverfolgung
unter diesem Oberbegriff werden alle Tätigkeiten zusammengefasst, welche von Alarmauslösung bis zum praktischen Abschluss verrichtet werden müssen.
Es gibt dabei verschiedene Möglichkeiten der Alarmverfolgung. Die zu treffenden Maßnahme reichen hierbei von der telefonischen Verfolgung bis hin zur Nachschau oder Handlungen der beauftragten Sicherheitsdienste bzw. entsprechende Behörden.
Eine Gefahrenmeldeanlage löst einen Alarm aus verschiedenen Ursachen aus. Die ausgelösten Alarme wären jedoch nutzlos, wenn niemand zu einer Handlung berufen wäre.
Visuell Akustisch
Die einfachste und günstigste Form der Alarmkonzeption ist es natürlich ein akustisch und/oder visuell wahrnehmbares Signal zu installieren, welches aufs gerade Wohl jeden zu einer Handlung im eigenen Ermessen animieren soll. Natürlich ist ein solches Konzept nur bei einer einwandfrei funktionierenden und richtig bedienten Anlage anzuraten. Weiter ist ein derartiges Alarmieren ausschließlich für Anlagen konzipiert, welche durch Auslösung einen entsprechenden Erfolg erwarten lassen. Als große Gefahr muss hierbei der Begriff der "Alarminflation" gewertet werden. Eine Anlage, die akustisch und visuell mehrmals ohne erkennbaren Grund auslöst, wird bald die nötige Ernsthaftigkeit verlieren.
Aufschaltung an Sicherheitsdienste
Wir empfehlen dringend, einen Alarm je nach Gegebenheit "versteckt" oder auch "wahrnehmbar" auslösen zu lassen. Dabei ist eine Weiterleitung an einen Sicherheitsdienst die praktikabelste Lösung für die Meisten unserer Kunden. In einer Alarmzentrale des Sicherheitsdienstes wird der Alarm erfasst. Für die weitere Vorgehensweise wurde ein Maßnahmenkatalog entwickelt, der je nach Alarmart zum Tragen kommt. Dabei werden von der Zentrale unterschiedliche Tätigkeiten angeordnet, welche zu einer wirksamen und zeitnahen Alarmverfolgung beitragen. In jedem Fall muss die Alarmsituation visuell beurteilt werden. Bei entsprechend eindeutigen Alarmen, kann diese Beurteilung dahingehend erfolgen, dass entsprechend weitergehende Maßnahmen eingeleitet werden. Diese sind jedoch bei Fehlinterpretation oftmals mit hohen Kosten verbunden. Schon deshalb raten wir dringend dazu, einen Maßnahmenkatalog mit Ihrem Sicherheitsdienst abzustimmen.
Aufschaltung an Behörden
Ähnlich wie bei Sicherheitsdiensten, besteht theoretisch die Möglichkeit, auflaufende Alarme an die entsprechenden Behörden automatisch weiter zu leiten. Aus verschiedenen Gründen, werden Einbruchalarme nur noch sehr selten von den beteiligten Behörden angenommen. Diese reagieren dabei fast ausschließlich auf die Alarmierung nach visueller Wahrnehmung. Anders sieht es bei Auslösung durch Brandmelde- oder Überfallmeldeanlagen aus. Da hier meist unmittelbare Gefahr für Leib und Leben besteht, behalten sich Feuerwehr und Polizei an dieser Stelle ausdrücklich vor, schnell mit ausreichenden Ressourcen vor Ort zu sein.
Sicherheitsdienste
Bei Alarmierung in einer Alarmzentrale beginnt unmittelbar das belegbare Abarbeiten des entworfenen Maßnahmenkataloges. Im klassischen Sinn wird unmittelbar nach Auslösung ein "Alarmfahrer" aktiviert. Dieser begibt sich zum Auslöseort um die Situation beurteilen zu können. Dabei hält er engen Kontakt mit der Zentrale, von wo aus der Alarm koordiniert wird.
Der Alarmfahrer achtet dabei unabhängig der Alarmursache stets auf Eigensicherung.
Gegebenenfalls weicht der Dienstleitende Schichtführer der Alarmzentrale von dem Maßnahmenkatalog ab. In diesem Fall trägt die Sicherheitsfirma die volle Verantwortung für die resultierenden Folgen.
Mit der Erstellung eines Einsatzberichtes endet die Alarmverfolgung.
Gerne erstellen wir Alarmanweisungen, Maßnahmenkataloge und Dienstanweisungen. Selbstverständlich verfolgen wir ebenfalls anstehende Alarme kompetent, schnell und handlungssicher. Sprechen Sie uns an.

