Die Tätigkeit im Überblick

Schutz- und Sicherheitskräfte schützen Objekte, Anlagen und Werte und gewährleisten die Sicherheit von Personen. Beim Werkschutz, bei Werttransporten, auf Veranstaltungen, im Personenschutz sowie im Streifen- und Verkehrsdienst ergreifen sie vorbeugende Maßnahmen und wehren Gefahren ab.

Schutz- und Sicherheitskräfte arbeiten bei Objekt-, Werte- und Personenschutzunternehmen, in der Sicherheitsberatung und -schulung sowie in den Wach- und Sicherheitsabteilungen von Industrieunternehmen. Auch bei Flughafenbetrieben, bei Verkehrsgesellschaften des öffentlichen Nahverkehrs sowie in der Schifffahrt können sie beschäftigt sein. Darüber hinaus kann es auch geeignete Tätigkeitsfelder bei einschlägigen Verbänden sowie z.B. bei Energieversorgern geben.

Die Ausbildung im Überblick

Schutz- und Sicherheitskraft ist eine durch Industrie- und Handelskammern geregelte berufliche Weiterbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).

Vorbereitungslehrgänge auf die Weiterbildungsprüfung dauern zwischen 2 und 10 Monate. Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.

Lesezeichen-tauglicher Link

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http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/start?dest=profession&prof-id=27773

Ausbildungsinhalte

Während der Weiterbildung zur Schutz- und Sicherheitskraft erwirbt man beispielsweise folgende Kenntnisse:

Rechts- und aufgabenbezogenes Handeln

  • Rechtskunde

    • zwischen öffentlichem und privatem Recht unterscheiden, insbesondere in Abgrenzung zu hoheitlichen Aufgaben

    • Rechtsgrundlagen für die Aufgabenerfüllung berücksichtigen

    • Verstöße gegen das Strafrecht erkennen und entsprechende Maßnahmen ableiten

    • grundlegende Bestimmungen des Datenschutz-, Umweltschutz-, Betriebsverfassungs-, Arbeits- und Waffenrechts beachten

  • Dienstkunde

    • die Grundsätze der Aufgabenwahrnehmung in den Tätigkeitsfeldern der Sicherheitswirtschaft sowie des Handelns in besonderen Situationen und am Ereignis-/Tatort berücksichtigen

    • die Grundsätze der Eigensicherung anwenden

    • Meldungen und Berichte erstellen

Gefahrenabwehr sowie Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik

  • Brandschutz und sonstige Notfallmaßnahmen

    • die Grundsätze des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes anwenden

    • Einrichtungen des Brandschutzes überwachen und kontrollieren sowie Brandschutzvorschriften einhalten

    • Alarmierungsaufgaben durchführen und bei Räumungen, Evakuierungen und anderen Maßnahmen der Gefahrenabwehr mitwirken

  • Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz

    • im Arbeits- und Gesundheitsschutz mitwirken und sich sicherheitsgerecht verhalten

    • beim Umweltschutz mitwirken

    • Grundkenntnisse über Gefahrenklassen, gefährliche Stoffe und Güter erwerben

  • Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik

    • technische Einsatzmittel sowie bauliche, mechanische und elektronische Schutz- und Sicherheitseinrichtungen nutzen

    • Kommunikations-, Informations- und Dokumentationsmittel verwenden

    • Löschmittel- und Feuerlöschgeräte einsetzen und die Funktionen von Feuerlöschanlagen kennenlernen

Sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und Handeln

  • Situationsbeurteilung und -bewältigung

    • die Grundlagen des menschlichen Verhaltens beachten

    • die Wirkung der eigenen Person erkennen

    • die Möglichkeiten des Einwirkens auf das Verhalten anderer erfassen und ein geeignetes Verhalten ableiten

    • Techniken zur Konfliktvorbeugung und Deeskalation anwenden

  • Kommunikation

    • die Möglichkeiten der Kommunikation kennen

    • geeignete Kommunikationsformen und -mittel auswählen

    • situationsbezogen kommunizieren

  • Kunden- und Serviceorientierung

    • die Anforderungen an einen qualitätsorientierten Sicherheitsservice

    • die Zusammenhänge von Sicherheits- und Serviceverhalten berücksichtigen

  • Zusammenarbeit

    • die Grundlagen der Zusammenarbeit im Team und mit anderen Kräften

    • gemeinsame Aufgaben durch Kommunikation und Kooperation bewältigen

Besondere Lerninhalte der Weiterbildung Sicherheitsdienstleistungskraft Luftsicherheit

  • gesetzliche Grundlagen des Luftverkehrsgesetzes

  • Verfahrensabläufe der Fluggast- und Gepäckkontrolle, Gefahrensituationen erkennen und notwendige Maßnahmen ergreifen

  • luftsicherheitsrelevante Technik einsetzen

  • Methoden der Mitarbeiterführung und Personaleinsatzplanung

Rechtsgrundlagen

Regelungen der Industrie- und Handelskammern (siehe Rechtliche Regelungen)

Quelle: Arbeitsagentur

 

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