Die Tätigkeit im Überblick
Schutz- und Sicherheitskräfte schützen Objekte, Anlagen und Werte und gewährleisten die Sicherheit von Personen. Beim Werkschutz, bei Werttransporten, auf Veranstaltungen, im Personenschutz sowie im Streifen- und Verkehrsdienst ergreifen sie vorbeugende Maßnahmen und wehren Gefahren ab.
Schutz- und Sicherheitskräfte arbeiten bei Objekt-, Werte- und Personenschutzunternehmen, in der Sicherheitsberatung und -schulung sowie in den Wach- und Sicherheitsabteilungen von Industrieunternehmen. Auch bei Flughafenbetrieben, bei Verkehrsgesellschaften des öffentlichen Nahverkehrs sowie in der Schifffahrt können sie beschäftigt sein. Darüber hinaus kann es auch geeignete Tätigkeitsfelder bei einschlägigen Verbänden sowie z.B. bei Energieversorgern geben.
Die Ausbildung im Überblick
Schutz- und Sicherheitskraft ist eine durch Industrie- und Handelskammern geregelte berufliche Weiterbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).
Vorbereitungslehrgänge auf die Weiterbildungsprüfung dauern zwischen 2 und 10 Monate. Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.
Lesezeichen-tauglicher Link
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http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/start?dest=profession&prof-id=27773
Ausbildungsinhalte
Während der Weiterbildung zur Schutz- und Sicherheitskraft erwirbt man beispielsweise folgende Kenntnisse:
Rechts- und aufgabenbezogenes Handeln
Rechtskunde
zwischen öffentlichem und privatem Recht unterscheiden, insbesondere in Abgrenzung zu hoheitlichen Aufgaben
Rechtsgrundlagen für die Aufgabenerfüllung berücksichtigen
Verstöße gegen das Strafrecht erkennen und entsprechende Maßnahmen ableiten
grundlegende Bestimmungen des Datenschutz-, Umweltschutz-, Betriebsverfassungs-, Arbeits- und Waffenrechts beachten
Dienstkunde
die Grundsätze der Aufgabenwahrnehmung in den Tätigkeitsfeldern der Sicherheitswirtschaft sowie des Handelns in besonderen Situationen und am Ereignis-/Tatort berücksichtigen
die Grundsätze der Eigensicherung anwenden
Meldungen und Berichte erstellen
Gefahrenabwehr sowie Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik
Brandschutz und sonstige Notfallmaßnahmen
die Grundsätze des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes anwenden
Einrichtungen des Brandschutzes überwachen und kontrollieren sowie Brandschutzvorschriften einhalten
Alarmierungsaufgaben durchführen und bei Räumungen, Evakuierungen und anderen Maßnahmen der Gefahrenabwehr mitwirken
Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz
im Arbeits- und Gesundheitsschutz mitwirken und sich sicherheitsgerecht verhalten
beim Umweltschutz mitwirken
Grundkenntnisse über Gefahrenklassen, gefährliche Stoffe und Güter erwerben
Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik
technische Einsatzmittel sowie bauliche, mechanische und elektronische Schutz- und Sicherheitseinrichtungen nutzen
Kommunikations-, Informations- und Dokumentationsmittel verwenden
Löschmittel- und Feuerlöschgeräte einsetzen und die Funktionen von Feuerlöschanlagen kennenlernen
Sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und Handeln
Situationsbeurteilung und -bewältigung
die Grundlagen des menschlichen Verhaltens beachten
die Wirkung der eigenen Person erkennen
die Möglichkeiten des Einwirkens auf das Verhalten anderer erfassen und ein geeignetes Verhalten ableiten
Techniken zur Konfliktvorbeugung und Deeskalation anwenden
Kommunikation
die Möglichkeiten der Kommunikation kennen
geeignete Kommunikationsformen und -mittel auswählen
situationsbezogen kommunizieren
Kunden- und Serviceorientierung
die Anforderungen an einen qualitätsorientierten Sicherheitsservice
die Zusammenhänge von Sicherheits- und Serviceverhalten berücksichtigen
Zusammenarbeit
die Grundlagen der Zusammenarbeit im Team und mit anderen Kräften
gemeinsame Aufgaben durch Kommunikation und Kooperation bewältigen
Besondere Lerninhalte der Weiterbildung Sicherheitsdienstleistungskraft Luftsicherheit
gesetzliche Grundlagen des Luftverkehrsgesetzes
Verfahrensabläufe der Fluggast- und Gepäckkontrolle, Gefahrensituationen erkennen und notwendige Maßnahmen ergreifen
luftsicherheitsrelevante Technik einsetzen
Methoden der Mitarbeiterführung und Personaleinsatzplanung
Rechtsgrundlagen
Regelungen der Industrie- und Handelskammern (siehe Rechtliche Regelungen)
Quelle: Arbeitsagentur

