Stalking
Stalking-Handlungen werden vom Umfeld häufig belächelt, werden vom Betroffenen aber überwiegend als Belastend empfunden. Leider können diese auch schwerwiegendere Folgen haben. Strafrechtlich von Bedeutung sind Nötigungen, Beleidigungen, Verleumdungen, Bedrohungen, Sachbeschädigungen bis hin zu Körperverletzungen und Tötungsdelikten. Nicht unbedeutend ist auch die Außenwirkung der Handlungen. Falsche Bestellungen, Verleumdungen beim Arbeitgeber oder Freundeskreis tun ein übriges, um den Betroffenen zu diskreditieren und zu belasten.
Was Sie tun können:
- Geben Sie dem Stalker unmissverständlich zu verstehen, daß Sie nichts mit ihm zu tun haben wollen.
- Ergreifen Sie bei Cyberstalking, d. h. Stalking über Telekommunikationsmittel technische Schutzmaßnahmen.
- Woher hat der Stalker Informationen über Sie? Internet, Müll, Freunde ... schließen Sie diese Quellen.
- Sichern Sie alle Informaionen des Stalkers, z. B. SMS, Emails, Briefe usw.
- Informieren Sie Ihr Umfeld.
- Erstatten Sie Strafanzeige.
- Erwirken Sie im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes eine "Einstweilige Verfügung" durch das zuständige Gericht.
- Holen Sie sich einen Partner an die Seite, z. B. eine Opferberatung (Weißer Ring) oder uns.
Gerne sind wir bei der Identifizierung des Stalkers oder der Durchführung von Maßnahmen behilflich. Auch der Einsatz einer Sicherheitsbegleitung stellt eine Option zur Schadensabwehr dar. Kontaktieren Sie uns!

