Unterhaltsrecht / Unterhaltsbetrug
Im Kern handelt sich in den meisten Fällen bei betrügerischem Handeln in Unterhaltssachen um eine Vortäuschung einer falschen Lebenssituation.
Der Zahler täuscht gegenüber dem Empfänger einen möglichst geringen Verdienst vor, um die Unterhaltszahlung so gering wie möglich zu halten. Nebenbei jedoch arbeitet der Verpflichtete schwarz und führt einen höheren Lebensstandard als angegeben.
Der Empfänger wiederum täuscht eine erhöhte Bedürftigkeit vor, um möglichst viel bzw. lang Unterhalt zu erhalten. Offiziell arbeitslos und alleinstehend leben diese bereits längst wieder in einer eheähnlichen Gemeinschaft mit einem neuen Partner oder gehen, wie im anderen Fall bereits erwähnt, einer Schwarzarbeit nach. Unerheblich ist hierbei die offizielle Meldung am zuständigen Einwohnermeldeamt. Entscheidend ist: Wo befindet sich der Lebensmittelpunkt der betreffenden Personen?
Es handelt sich hierbei um schlichte Beispiele, die Regel sind eher komplexere Sachverhalte. Deswegen raten wir grundsätzlich zur Konsultation einer familienrechtlich orientierten anwaltlichen Vertretung.
Unterhaltsbetrug ist kein Kavaliersdelikt und wird oftmals in Tateinheit mit anderen Delikten begangen. Die Ermittlungen unserer Kräfte bringen Klarheit in den Sachverhalt und stehen im Zweifel auch vor Gericht als Zeuge zur Verfügung.

