
Konzeption zum beweglichen Objektschutz
Stand: 29.11.2008
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Sicherheitsanalyse
Seit geraumer Zeit kommt es immer häufiger vor, dass Seefahrzeuge aller Art in bestimmten
Gebieten dieser Welt überfallen werden. Diese Überfälle sind ausschließlich durch einen
Bereicherungsgedanken motiviert und schon allein deshalb als terroristischer Akt von allen
Nationen scharf zu verurteilen. Latent gefährdet sind alle Seefahrzeuge, welche durch
Ladung, Besatzung oder Beides hohe Lösegelder versprechen. Der wirtschaftliche Schaden
kann bis dato weder von Schifffahrtunternehmen noch von Versicherungen kalkuliert bzw.
geschätzt werden. Durch immer schlagzeilenträchtigere Übergriffe von modernen Piraten auf
Handelsschiffe oder Kreuzfahrschiffe gelingt es in unten näher benannten Regionen immer
häufiger Personal für das kriminelle Treiben zu gewinnen. Der Fantasie für die Art der
Überfälle scheinen keine Grenzen gesetzt. Jeder, bereits verübte Überfall variiert in Art und
Vorgehen. Dies macht es schwierig eine generelle Lösung des Problems zu präsentieren. Mal
sind die Angreifer schwer bewaffnet, ein anderes Mal nur leicht oder überhaupt nicht. Das
eine Mal wird eine List angewandt, das andere Mal nur rohe Gewalt.
Die nicht abreißende Welle der Gewalt ruft natürlich die Exekutiven der verschiedenen
Hoheitsgebiete auf den Plan. Doch selbst mit dem konsequenten Einschreiten der betroffenen
Behörden gelang es bislang nicht, die Problematik in den Griff zu bekommen. Auch die
angekündigte Intervenierung, anderer Nationen verspricht wenig langfristigen Erfolg, da die
Seegebiete für eine Überwachung einfach zu groß erscheinen. Die gesamte Schifffahrt
weltweit vor Angriffen zu beschützen ist somit auf absehbare Zeit nicht möglich. In dieser
Tatsache sind sich die meisten Sicherheitsexperten einig.
Gebieten dieser Welt überfallen werden. Diese Überfälle sind ausschließlich durch einen
Bereicherungsgedanken motiviert und schon allein deshalb als terroristischer Akt von allen
Nationen scharf zu verurteilen. Latent gefährdet sind alle Seefahrzeuge, welche durch
Ladung, Besatzung oder Beides hohe Lösegelder versprechen. Der wirtschaftliche Schaden
kann bis dato weder von Schifffahrtunternehmen noch von Versicherungen kalkuliert bzw.
geschätzt werden. Durch immer schlagzeilenträchtigere Übergriffe von modernen Piraten auf
Handelsschiffe oder Kreuzfahrschiffe gelingt es in unten näher benannten Regionen immer
häufiger Personal für das kriminelle Treiben zu gewinnen. Der Fantasie für die Art der
Überfälle scheinen keine Grenzen gesetzt. Jeder, bereits verübte Überfall variiert in Art und
Vorgehen. Dies macht es schwierig eine generelle Lösung des Problems zu präsentieren. Mal
sind die Angreifer schwer bewaffnet, ein anderes Mal nur leicht oder überhaupt nicht. Das
eine Mal wird eine List angewandt, das andere Mal nur rohe Gewalt.
Die nicht abreißende Welle der Gewalt ruft natürlich die Exekutiven der verschiedenen
Hoheitsgebiete auf den Plan. Doch selbst mit dem konsequenten Einschreiten der betroffenen
Behörden gelang es bislang nicht, die Problematik in den Griff zu bekommen. Auch die
angekündigte Intervenierung, anderer Nationen verspricht wenig langfristigen Erfolg, da die
Seegebiete für eine Überwachung einfach zu groß erscheinen. Die gesamte Schifffahrt
weltweit vor Angriffen zu beschützen ist somit auf absehbare Zeit nicht möglich. In dieser
Tatsache sind sich die meisten Sicherheitsexperten einig.
Nun gibt es verschiedene Lösungsansätze, welche derzeit diskutiert und teilweise praktisch
umgesetzt werden. Zum einen werden, wenn geographisch realisierbar, Ausweichrouten
aktiviert. Dies zieht kaum zu verantwortende Mehrkosten nach sich und belastet Mensch und
Material unverhältnismäßig. Des Weiteren ist oben genannte Maßnahme das falsche Signal an
die Adresse der Kriminellen, welche nun mitbestimmen, wo Kreuzfahr- bzw.
Handelsschifffahrtunternehmen ihre Routen stecken müssen.
Aktuell entsenden verschiedene Nationen maritime Verbände in medienbekannte Regionen.
Da solche Einsätze örtlich, wie zeitlich begrenzter Natur sind, ist ein dauerhafter, weltweiter
Erfolg nicht zu erwarten. Da das Phänomen noch dazu weltweit aktuell ist, wirkt ein
militärischer Einsatz zudem beifallheischend und wählerwirksam. Weltweit sichere Seewege
wird es so nicht geben. Deshalb bleibt der Einzelschutz die effektivste Maßnahme vor
Überfällen. Als bedenklich muss auch die Motivation der entsprechenden
Entscheidungsträger angesehen werden. Diese sehen den Einsatz nämlich ausschließlich zum
Schutz nationaler Verkehrsbetriebe vor. Schiffe, welche unter einer außereuropäischen Flagge
fahren, sollen nicht in den Genuss des Schutzes kommen. Dies wird zwar so nicht realisierbar
sein, jedoch lässt es die niedrige Motivationsschwelle erkennen. Unserer Meinung nach ist es
der gesamte querende Seeverkehr, welcher auf Schutz angewiesen ist. Aus nachvollziehbaren
Gründen sind es aber gerade Handelsschiffe, welche international beflaggt bzw. zugelassen
sind.
Dann werden technische Einrichtungen genutzt. Da gibt es „sichere“ Rückzugräume
sogenannte „Panik rooms“. Diese haben den Vorteil, dass sich die komplette Mannschaft
dorthin zurückziehen kann, bis Hilfe naht. Als Nachteilig stellt sich in der Praxis allerdings
heraus, dass diese Rückzugräume örtlich sehr kompakt sind und kaum ausreichenden Schutz
gegen großkalibrige Munition (Sprengstoff) bieten. Dazu kommt, dass es durch die zeitliche
Begrenztheit die Gefahr birgt, trotz der Vorkehrung in den Räumlichkeiten als Geisel zu
enden.
Geräuschkanonen haben offenbar sogar schon zu Erfolgen geführt. Die Schallwellen, welche
dort „abgeschossen“ werden sind in Richtung und Intensität gut zu dosieren. Sollten sich die
potentiellen Geiselnehmer jedoch auf, diese Sicherungseinrichtung einstellen, ist dieser
Lösungsansatz schnell ausgehebelt. Um Geräuschkanonen wirkungslos werden zu lassen,
bedarf es lediglich einfachster Gegenmaßnahmen.
Effektiv kann aus oben genannten Gründen nur eine individuelle Sicherung in Frage kommen.
Je nach Art und Umfang werden geeignete Maßnahmen getroffen, welche jeweils eine sichere
Überfahrt gewährleisten. Eine solche Flexibilität kann nur von Sicherheitsdienstleistern
angeboten werden. Mit großer Sorge beobachten wir im Augenblick, dass diverse
Sicherheitsunternehmer schnelles Geld wittern, was möglicherweise zu einem Wettrüsten
führt. Schlecht bis gar nicht ausgebildetes Personal wird entweder, bis an die Zähne bewaffnet
oder völlig schutzlos für teueres Geld zur Verfügung gestellt. Da es jedoch elementar
erscheint professionell und zeitnah zu agieren, muss der anbietende Sicherheitsdienst
zwingend gewisse Anforderungen erfüllen. Dazu muss sich der potentielle Auftraggeber mit
fachlichen Rahmenbedingungen auseinander setzen. Da es bislang keinerlei Zertifikation gibt,
welche einen Sicherheitsdienst als versiert und kompetent ausweist, bleibt die
Zusammenarbeit bis auf Weiteres Vertrauenssache.
Einschränkungen
Angeboten werden in diesem Konzept verschiedene Variationen. Diese Varianten können
nicht statisch festgelegt werden, da je nach Auftrag individuell gestaltet und geplant werden
muss. Auch können in diesem Konzept keine Einzelmaßnahmen festgelegt werden. Ziel der
Sicherheitsdienstleistung ist die präventive Gefahrenabwehr mit der Möglichkeit, auf
Eskalation angemessen zu reagieren. Durch die Offensichtlichkeit nach Außen wird ein hoher
Level an Prävention erreicht. Sollte diese nicht ausreichend zur Gefahrenabwehr beitragen,
wird die Lage neu beurteilt und entsprechend gehandelt.
Volumen:
Je nach gewählter Variation ist geplant die Dienstleistung stundengenau anzubieten. Der
Vorteil dabei ist die exakte Kostenübersicht/kontrolle beider Vertragspartner. Eine
stundengenaue Berechnung kann auch bei Zwischenschaltung eines übergeordneten
Vertragspartners erfolgen.
Sobald Erfahrungswerte über die zeitliche und taktische Sinnhaltigkeit vorliegen, ist geplant
zu pauschalen Berechnungen überzugehen. Dabei wäre bei Teilpauschal ein zeitliches Limit
und Vollpauschal ein Auftragslimit gesetzt. Diese Pauschalen können je nach Einsatzort
variieren und sind an keine Festpreisgarantie gebunden.
Angebot
Angeboten wird eine Dienstleistung im Segment „Objektschutz im Ausland“.
Das Angebot beinhaltet alle erforderlichen Maßnahmen zum wirksamen Schutz deutscher
Schifffahrt vor kriminellen Aggressoren jedweder Art. Der Umfang richtet sich flexibel nach
den örtlichen wie auch den aktuellen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der Vertragserfüllung.
Mindestens jedoch:
-die uneingeschränkte Nutzung der firmeninternen Informationsstelle.
-sämtliche logistische Rahmentätigkeiten
-Mannstunden gegliedert in Bewachungsmannschaft und Einsatzleitung
-Pauschalpreise für Material und Fuhrpark
-Pauschalpreise für Überfahrten
-Ziel des Einsatzes
Rechtliche Grundlagen:
-§855 BGB Besitzdiener
-§13 StGB Begehen durch Unterlassen
-§34 StGB Rechtfertigender Notstand
-§227 BGB Notwehr
-§32 StGB Notwehr
Da es sich bei der ausführenden Sicherheitsfirma um ein, in Deutschland registriertes
Unternehmen handelt, ist jeder Mitarbeiter zwingend an die deutsche Gesetzgebung
gebunden. Bei Zuwiderhandlungen werden unmittelbar deutsche Strafverfolgungsbehörden
eingeschaltet.
Angeboten wird die Bewachung, Begleitung und der Schutz des Auftraggebers.
Über dieses Angebot hinaus können noch weitere Sicherheitsdienstleistungen erfolgen.
Änderungen des Dienstleistungsumfanges bedürfen der Schriftform. Die Dienstleistung
beginnt am Rendezvouspunkt und endet mit sicherem Erreichen vorher festgelegter
Koordinaten des Schutzobjektes.
Vertragsabschluss
Nach Vertragsabschluss ist die Sicherheitsfirma verpflichtet die Dienstleistung verbindlich zu
erfüllen. Da ein Vertragsabschluss zu teils erheblichen Investitionsaufwendungen seitens der
Sicherheitsfirma führt, kann der Auftraggeber von einem geschlossenen Vertrag nur mit
Zustimmung der Sicherheitsfirma zurücktreten. Von den geschlossenen Verträgen kann aus
Sicherheitsgründen nicht abgewichen werden. Es sei denn die Lage vor Ort erfordert dies
zwingend und unmittelbar.
Alle Vertragsteilnehmer verpflichten sich zur Geheimhaltung um den Erfolg des Einsatzes
nicht zu gefährden. Informationen nach Außen bedürfen der schriftlichen
Einverständniserklärung aller Vertragspartner.
Obwohl der Dienstleistungsvertrag verbindlich mit einer Sicherheitsfirma geschlossen wurde,
behält sich diese eine kurzfristige Zusammenarbeit mit anderen Sicherheitsfirmen
ausdrücklich vor. Dies ist in dem Qualitätsanspruch des Sicherheitsdienstleisters begründet
und kann wechselhaft erfolgen.
Beide Vertragspartner akzeptieren die jeweilige Konzeption der Dienstleistung in vollem
Umfang.
Sicherheitskonzept
A. Schaffung einer Informationsstelle:
Die Informationsstelle fungiert als Leitstelle. Diese Einrichtung
bündelt sämtliche Informationen über den Einsatz. Sie ist verantwortlich
für den logistischen Rahmen und dient als Schnittstelle Auftraggeber –
Auftragnehmer. Von dort werden sämtliche Einsatzrelevanten Tätigkeiten
koordiniert und entschieden. Die Informationsstelle erhält mindestens
einmal täglich fernmündliche Lageberichte und leitet diese an den Auftraggeber
weiter. Der Leiter der Informationsstelle zeichnet voll verantwortlich für
Investitionsvolumen und anderweitig anfallende Vertragsabsprachen. Die
Informationsstelle wird unmittelbar zur Vertragsunterzeichnung aufgestellt
und nach erfolgreicher Umsetzung wieder aufgelöst. Dabei können
Folgeaufträge zusammengefasst werden, um das Erfahrungspotential
fortlaufend zu bündeln.
B. Personal rekrutieren
Das einzusetzende Personal hat strengste Auswahlkriterien zu erfüllen.
Anzustreben ist die Rekrutierung von Personal mit behördlichem
Erfahrungspotential. Damit kann gewährleistet werden, dass eine gewisse
Grunderfahrung (Auslandserfahrungen, Befehlsschemas, rechtliche Grundlagen, etc.) bereits
vorhanden ist. Bei erstmaligen Einsätzen kann auf einen Kreis von
Mitarbeitern zurückgegriffen werden, welche unbedingt benötigte
Fähigkeiten bereits besitzen. Diesem Personalstamm kann nach Rekrutierung
vollstes Vertrauen eingeräumt werden. Erfordernisse sind ein einwandfreies
polizeiliches Führungszeugnis, nachgewiesene Rechtskenntnisse,
sicherer Umgang mit Waffen und Munition, medizinische Grundkenntnisse,
Bereitschaft zum Schichtdienst im Ausland, Einsatzerfahrung im
Ausland, physische und psychische Belastungsfähigkeit.
C. Personal weiterbilden
Trotz der strengen Auswahl muss das Personal dringend für die speziellen
Aufgaben weitergebildet werden. Diese Ausbildung umfasst theoretische wie
praktische Kenntnisse bezüglich des Auftraggebers, des Auftragnehmers,
der Ausrüstung, Grundlagen Seerecht, Schichtabläufe,
Verhalten bei besonderen Vorkommnissen, Bewaffnung und Schießtraining.
Ferner erfolgen praktische Übungen auf See um das Kennenlernen
des Teams zu fördern. Zeitgleich beginnt die Informationsstelle mit
der Beschaffung von Ausrüstung und Fuhrpark.
D. Anreise
Die Anreise des Bewachungsteams erfolgt unter Regie der Informationsstelle.
Der Einsatzleiter übernimmt die Führung des Teams und ist
von nun an verantwortlich für die weiteren Abläufe vor Ort. Er übernimmt
sämtliche Ausrüstungsgegenstände, Bewaffnung und Einsatzfahrzeug.
Angedacht ist Abflug, Transfer zum Hotel, Übernahme Waffen und Gerät,
Übernahme Transportboot, Einweisung in die Lage, Abläufe an Bord.
E. Rendezvous
Kontaktaufnahme mit dem Kapitän an einem vorher zeitlich und
örtlich vereinbartem Rendezvouspunkt. Denkbar ist die Bündelung
mehrerer Bewachungsobjekte, was eine multiple Kontaktaufnahme
zur Folge hat. Absprachen über Schlepp- und Lagebilder vor Ort.
Meldung an die Informationsstelle, dass der Auftrag unabhängig
bestehender Verträge in vollem Umfang übernommen wurde. Einweisung
zum Verhalten bei besonderen Vorkommnissen.
F. Schichtdienst
Angedacht ist ein 3-maliger 8Std. Schichtbetrieb. Von diesem Schichtbetrieb
wird je nach Wetter- Gefährdungslage abgewichen. Bei Alarmierung
ist es erforderlich, dass alle Mitarbeiter unverzüglich zur Verfügung
stehen, was eine exakte Schichtplanung erfordert.
Die „Freischicht“ ist verantwortlich für Verpflegung und Abläufe, welche
den Einsatz insgesamt betreffen. Für diese Schicht ist eine gewisse
Erleichterung des Anzuges vorgesehen.
Durch die Lagebeurteilungen wird unabhängig visuell wahrnehmbarer
Vorkommnisse durch den Einsatzleiter eine Gefahrenstufe festgelegt:
V normaler Schichtbetrieb mit 50% des Personals auf Deck.
Anzug je nach Witterung. Bewaffnung entfällt.
IV normaler Schichtbetrieb mit 50% des Personals auf Deck.
Anzug je nach Witterung. Verstärkte Beobachtung mittels
Nachtsichtgeräte. Andere optische Hilfsmittel. Bewaffnung entfällt.
III normaler Schichtbetrieb mit entsprechender Wachverstärkung.
Anzug wird befohlen. Alle Möglichkeiten zur
Lagebeurteilung werden genutzt. Bewaffnung wird befohlen.
II Alle Mann an Deck ohne Schichtbetrieb. Persönlicher
Vollschutz mittels ballistischer Weste und allen anderen
zur Verfügung stehender Ausrüstungsgegenstände.
Bewaffnung mit gesondert festgelegter Stärke.
I Alle Mann alarmbereit an Deck. Persönlicher Vollschutz.
Persönliche Alarmbewaffnung. Warten auf Anweisungen.
G. Varianten
1.
Klassisch
Bei der klassischen Bewachung wird ein Objektschutz angeboten, wie er auch im Inland bei
feststehenden Objekten üblich ist. Entsprechend der Buchung für einen Einsatz wird die
Mannschaft inklusive Ausrüstung und Verpflegung an Bord des, zu sichernden Objektes,
verbracht. Dort ist angedacht das Beziehen der Unterkünfte in Form eines Wohncontainers.
Vorteil
-Ständig auf dem Schutzobjekt präsent
-Unmittelbar am Ort des Geschehens
-Verbindungswege werden erleichtert
-Kostengünstige Variante
-Logistischer Aufwand gering
-Flexibel einsetzbar
Nachteil
-Platzmangel an Bord
-Gefährdung kann schlecht auf Distanz gehalten werden
-Handfeuerwaffen unzweckmäßig
-Umbau auf Folgeauftrag erschwert
-Anreise / Unterbringung schwierig
-Einsatzbeginn / Ende unlogisch
2.
Begleitet
Bei der begleiteten Objektsicherung wird eine Begleitung gefährdeter Objekte angeboten.
Dabei wird ein firmeneigenes Wasserfahrzeug eingesetzt. Dieses Wasserfahrzeug hat einen
gewissen Geschwindigkeitsüberschuss gegenüber dem zu sichernden Objekt. Dabei gibt es
die Teilvariante des Schleppens durch das Schutzobjekt (Kostengründe) und die völlig autarke
Bestreifung.
Vorteil
-Beweglichkeit
-Flexibilität
-Gefährdung kann auf Distanz gehalten werden
-Handfeuerwaffen möglich
-Umbau auf Folgeauftrag wird erleichtert
-Keine Belastung der regulären Crews
-Kein Platzproblem
-Einsatzbeginn / Ende flexibel
-Erweiterter Aktionsradius
Nachteil
-Kostenintensiv
-Technische Störanfälligkeit
3.
Bestreifung
Bei dieser Variante werden mehrere zu sichernde Objekte zusammengefasst. Diese werden in
einer sicheren Datenbank angemeldet und bei Zusammenschlussmöglichkeit gebündelt als ein
Objekt beschützt. In dieser „Mitfahrzentrale“ werden je nach Art- und Umfang die Kosten
geteilt. Bei größerem Aufkommen ist eine Art Shuttleservice angedacht, wobei alle Objekte
sattelitengleich bestreift werden. Die Menge der Sicherungsschiffe und des Personals richtet
sich dabei nach dem tatsächlichen Bedarf.
Vorteil
-Kostenteilung
-Beweglichkeit
-Flexibilität
-Gefährdung kann auf Distanz gehalten werden
-Handfeuerwaffen möglich
-Umbau auf Folgeauftrag wird erleichtert
-Keine Belastung der regulären Crews
-Kein Raumproblem
-Einsatzbeginn / Ende flexibel
-Nahezu unbegrenzter Aktionsradius
Nachteil
-erheblicher zeitlicher Anlauf
-Koordination nötig
G. Auftragende
Der Auftrag endet nach vertraglich festgelegten Fixpunkten. Nach
Auftragende wird im Einvernehmen der Erfolg beurteilt. Alle
Einsatzrelevanten Vorkommnisse werden schriftlich fixiert und
den Vertragspartnern übermittelt.
Schlusswort
Um eine ordentliche Durchführung aller Objektsicherungsmaßnahmen zu
gewährleisten, wird seitens der Sicherheitsfirma alles getan. Im Einzelnen wird ein hohes
Maß an personeller Qualität erfüllt. Hochmotiviertes, qualifiziertes Personal, gepaart mit
optimaler Ausrüstung werden unbestritten zu dauerhaftem Erfolg führen.
Angedacht seitens der Sicherheitsfirma ist die Installation notwendiger Stützpunkte. Dort wird
das Material und die Bewaffnung gewartet und instand gehalten. Idealerweise deckt sich die
Örtlichkeit mit der benötigten Flotte an Sicherheitsschiffen und den geforderten schnell zu
erreichenden Rendezvouspunkten.
Dieses Konzept ist flexibel gehalten um den Erfordernissen der Kundschaft zu entsprechen.
Abweichung bei Kreuzfahr/Urlaubsschiffen
Selbstverständlich kommen beim Schutz von Kreuzfahrschiffen abweichende Regelungen
zum tragen. Dies hat mehrere Ursachen. Die Unterschiede zur Handelsschifffahrt werden
zunächst unter zwei Überschriften zusammengefasst:
1.
Kundenklientel
2.
Bauliche Gegebenheiten
1.
Seitens der Sicherheitsfirma muss unbedingt auch während des Einsatzes auf
allerhöchste Diskretion geachtet werden. Idealerweise darf nur ein eng begrenzter
Personenkreis an Bord erfahren, dass seitens des Auftraggebers die Maßnahmen zur
Erhöhung der Sicherheit hochgefahren wurden. Dieser Umstand bedingt massive
Änderungen zum Thema Anzug, Ausrüstung, Bewaffnung und Verhalten an Bord.
Anders als in der Konzeption zum Schutz von Handelsschiffen, kann es in diesem Fall
nur zwei verschiedene Varianten zum Einsatz der Sicherheitsmitarbeiter geben. Da
wäre zum Einen der Bereitschaftsfall und zum Anderen der Alarmfall. Um bei beiden
Fällen 100% des Sicherheitspersonals aktivieren zu können wird ein
Zweischichtsystem a zwölf Sunden als zweckmäßig angesehen. Im
Bereitschaftsmodus bestreift die eine Hälfte das Schutzobjekt, während sich die
Andere bereit hält. Die aktive Mannschaft steht im gesamten Zeitraum auch bei
Schiffsinternen Zwischenfällen zur Verfügung. Angestrebt wird auch dabei eine
Inkognitoirisierung des eingesetzten Personals.
2.
Aufgrund der baulichen Unterschiede auf Kreuzfahrtschiffen in Bezug auf Größe,
Deckseinteilungen und dergleichen wird jedes Schutzobjekt in verschiedene
Prioritätsklassen eingeteilt. Diese Gefährdungsstufen müssen mit dem Auftraggeber
abgestimmt werden, sollen jedoch den Primärauftrag zu jedem Zeitpunkt Rechnung
tragen.
Dieses Konzept ist Eigentum von Patrick Klaus Harald Schebesch. Eine Weitergabe,
unberechtigte Nutzung sowie eine eigenmächtige Anwendung widerspricht geltenden
Urheberrechten und wird ausdrücklich untersagt.
Klassisch
Bei der klassischen Bewachung wird ein Objektschutz angeboten, wie er auch im Inland bei
feststehenden Objekten üblich ist. Entsprechend der Buchung für einen Einsatz wird die
Mannschaft inklusive Ausrüstung und Verpflegung an Bord des, zu sichernden Objektes,
verbracht. Dort ist angedacht das Beziehen der Unterkünfte in Form eines Wohncontainers.
Vorteil
-Ständig auf dem Schutzobjekt präsent
-Unmittelbar am Ort des Geschehens
-Verbindungswege werden erleichtert
-Kostengünstige Variante
-Logistischer Aufwand gering
-Flexibel einsetzbar
Nachteil
-Platzmangel an Bord
-Gefährdung kann schlecht auf Distanz gehalten werden
-Handfeuerwaffen unzweckmäßig
-Umbau auf Folgeauftrag erschwert
-Anreise / Unterbringung schwierig
-Einsatzbeginn / Ende unlogisch
2.
Begleitet
Bei der begleiteten Objektsicherung wird eine Begleitung gefährdeter Objekte angeboten.
Dabei wird ein firmeneigenes Wasserfahrzeug eingesetzt. Dieses Wasserfahrzeug hat einen
gewissen Geschwindigkeitsüberschuss gegenüber dem zu sichernden Objekt. Dabei gibt es
die Teilvariante des Schleppens durch das Schutzobjekt (Kostengründe) und die völlig autarke
Bestreifung.
Vorteil
-Beweglichkeit
-Flexibilität
-Gefährdung kann auf Distanz gehalten werden
-Handfeuerwaffen möglich
-Umbau auf Folgeauftrag wird erleichtert
-Keine Belastung der regulären Crews
-Kein Platzproblem
-Einsatzbeginn / Ende flexibel
-Erweiterter Aktionsradius
Nachteil
-Kostenintensiv
-Technische Störanfälligkeit
3.
Bestreifung
Bei dieser Variante werden mehrere zu sichernde Objekte zusammengefasst. Diese werden in
einer sicheren Datenbank angemeldet und bei Zusammenschlussmöglichkeit gebündelt als ein
Objekt beschützt. In dieser „Mitfahrzentrale“ werden je nach Art- und Umfang die Kosten
geteilt. Bei größerem Aufkommen ist eine Art Shuttleservice angedacht, wobei alle Objekte
sattelitengleich bestreift werden. Die Menge der Sicherungsschiffe und des Personals richtet
sich dabei nach dem tatsächlichen Bedarf.
Vorteil
-Kostenteilung
-Beweglichkeit
-Flexibilität
-Gefährdung kann auf Distanz gehalten werden
-Handfeuerwaffen möglich
-Umbau auf Folgeauftrag wird erleichtert
-Keine Belastung der regulären Crews
-Kein Raumproblem
-Einsatzbeginn / Ende flexibel
-Nahezu unbegrenzter Aktionsradius
Nachteil
-erheblicher zeitlicher Anlauf
-Koordination nötig
G. Auftragende
Der Auftrag endet nach vertraglich festgelegten Fixpunkten. Nach
Auftragende wird im Einvernehmen der Erfolg beurteilt. Alle
Einsatzrelevanten Vorkommnisse werden schriftlich fixiert und
den Vertragspartnern übermittelt.
Schlusswort
Um eine ordentliche Durchführung aller Objektsicherungsmaßnahmen zu
gewährleisten, wird seitens der Sicherheitsfirma alles getan. Im Einzelnen wird ein hohes
Maß an personeller Qualität erfüllt. Hochmotiviertes, qualifiziertes Personal, gepaart mit
optimaler Ausrüstung werden unbestritten zu dauerhaftem Erfolg führen.
Angedacht seitens der Sicherheitsfirma ist die Installation notwendiger Stützpunkte. Dort wird
das Material und die Bewaffnung gewartet und instand gehalten. Idealerweise deckt sich die
Örtlichkeit mit der benötigten Flotte an Sicherheitsschiffen und den geforderten schnell zu
erreichenden Rendezvouspunkten.
Dieses Konzept ist flexibel gehalten um den Erfordernissen der Kundschaft zu entsprechen.
Abweichung bei Kreuzfahr/Urlaubsschiffen
Selbstverständlich kommen beim Schutz von Kreuzfahrschiffen abweichende Regelungen
zum tragen. Dies hat mehrere Ursachen. Die Unterschiede zur Handelsschifffahrt werden
zunächst unter zwei Überschriften zusammengefasst:
1.
Kundenklientel
2.
Bauliche Gegebenheiten
1.
Seitens der Sicherheitsfirma muss unbedingt auch während des Einsatzes auf
allerhöchste Diskretion geachtet werden. Idealerweise darf nur ein eng begrenzter
Personenkreis an Bord erfahren, dass seitens des Auftraggebers die Maßnahmen zur
Erhöhung der Sicherheit hochgefahren wurden. Dieser Umstand bedingt massive
Änderungen zum Thema Anzug, Ausrüstung, Bewaffnung und Verhalten an Bord.
Anders als in der Konzeption zum Schutz von Handelsschiffen, kann es in diesem Fall
nur zwei verschiedene Varianten zum Einsatz der Sicherheitsmitarbeiter geben. Da
wäre zum Einen der Bereitschaftsfall und zum Anderen der Alarmfall. Um bei beiden
Fällen 100% des Sicherheitspersonals aktivieren zu können wird ein
Zweischichtsystem a zwölf Sunden als zweckmäßig angesehen. Im
Bereitschaftsmodus bestreift die eine Hälfte das Schutzobjekt, während sich die
Andere bereit hält. Die aktive Mannschaft steht im gesamten Zeitraum auch bei
Schiffsinternen Zwischenfällen zur Verfügung. Angestrebt wird auch dabei eine
Inkognitoirisierung des eingesetzten Personals.
2.
Aufgrund der baulichen Unterschiede auf Kreuzfahrtschiffen in Bezug auf Größe,
Deckseinteilungen und dergleichen wird jedes Schutzobjekt in verschiedene
Prioritätsklassen eingeteilt. Diese Gefährdungsstufen müssen mit dem Auftraggeber
abgestimmt werden, sollen jedoch den Primärauftrag zu jedem Zeitpunkt Rechnung
tragen.
Dieses Konzept ist Eigentum von Patrick Klaus Harald Schebesch. Eine Weitergabe,
unberechtigte Nutzung sowie eine eigenmächtige Anwendung widerspricht geltenden
Urheberrechten und wird ausdrücklich untersagt.

