Gefahrenmeldeanlage (GMA)

Die Anforderungen an Gefahrenmeldeanlagen sind in DIN 57833 und der VDE 0833 festgelegt. Die Gefahrenmeldeanlage, kurz GMA ist wie folgt definiert.

- Gefahrenmeldeanlagen sind Fernmeldeanlagen zum sicheren Melden von Gefahren für Leben und Sachwerte

Wichtig ist der Hinweis auf das "sichere Melden". Telefonanlagen und Funksysteme wie Mobilfunkgeräte gehören ebenfalls zu den Fernmeldeanlagen. Sicheres Melden ist damit aber nicht möglich. Sicheres Melden wird dadurch erreicht, dass die Leitungen ständig überwacht werden. Technisch wird dies dadurch gelöst, dass dauerhaft ein Signal durch die Leitungen gesendet wird. Bei einer Unterbrechung des Signals durch einen Defekt der oder einer Manipulation wird das Signal verändert. Die GMA meldet eine Störung bzw. einen Alarm.

 Professionelle Gefahrenmeldeanlagen

 Jeder Hobbybastler bzw. Elektriker kann Gefahrenmeldeanlagen in Privathaushalten einrichten. Bei Anlagen mit Versicherungsauflagen sieht dies jedoch anders aus. Hier stellt ein Institut der Versicherungsunternehmen - der VdS - wichtige technische und organisatorische Regeln auf. Die Regeln umfassen die verwendeten Einzelteile der Anlage, den Einbau und den Betrieb.

Der VdS erkennt nur Gefahrenmeldeanlagen an, die von qualifizierten Errichterfirmen eingebaut werden. Jeder Errichterbetrieb muss sich vom VdS überprüfen lassen. Vor der Inbetriebnahme müssen die Anlagen geprüft werden. Das Bestehen des Testes wird durch ein Installationsattest des VdS bescheinigt.

Der Begriff Gefahrenmeldeanlage (GMA) umfasst mehrere Teilbereiche:

- Einbruchmeldeanlage (EMA)

- Brandmeldeanlage (BMA)

- Überfallmeldeanlage (ÜMA)

 

(solten wir etwas übersehen oder vergessen haben, scheuen Sie sich bitte nicht Kontakt mit uns auf zu nehmen).

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