Fahrtrichtungsanzeiger
Der Fahrtrichtungsanzeiger ist ein sehr wesentliches Element, das speziell der Verkehrssicherheit dient. Die allgemeine Rechtsprechung geht hier davon aus, dass erst ein dreimaliges Blinken (Aufleuchten der Lampe) als tatsächliches Anzeigen einer Absicht gewertet werden kann.
Wir halten hier eine Unterteilung in Anwendungsbereiche für sinnvoll:
- Autobahn
- Kreisverkehr
- Absicht
1. Autobahn
Auffahrt: Hier beginnt das Thema Fahrtrichtungsanzeiger tatsächlich mit der Absicht, von dem Beschleunigungsstreifen auf die Autobahn wechseln zu wollen. Leider wird hier viel zu oft von der Ortskenntnis der anderen Verkehrsteilnehmer ausgegangen und schon deshalb der mühsame Griff zum Blinkhebel unterlassen. "Sieht ja jeder, dass ich einfädeln möchte." Eine Vorfahrt nach StVO besteht auf einem Beschleunigungsstreifen tatsächlich nicht.
Hier entstehen oftmals sehr gefährliche Verkehrssituationen, da auf der rechten Fahrspur viel zu spät die Absicht des auffahrenden Fahrzeuges erkannt wird. Aus einem Höflichkeitsgedanken wird nun auf die linke Fahrspur gewechselt, was den Vorfahrtsberechtigten Folgeverkehr zum Abbremsen zwingt. Oftmals kommt es hier zu wirklich unnötigen Auffahr- Rammunfällen, welche durch rechtzeitiges Anzeigen der Auffahrabsicht vermieden werden können.
Abfahrt: Hier verhält es sich ähnlich wie bei der Auffahrt. Die Absicht, die Autobahn verlassen zu wollen, wird mittlerweile auch von LKW`s nicht mehr angezeigt. Das führt zu einem ähnlichen Effekt, da hier unnötig überholt wird. Fahrspurwechsel des Folgeverkehrs mit der eigentlichen Absicht auf der rechten Fahrspur verweilen zu wollen werden durch dieses Unterlassen völlig unnötig provoziert und tragen durch stetigen Geschwindigkeitsverlust zu einer gefährlichen Verkehrssituation bei.
Spurwechsel von links nach rechts: Ungeahnt sind hier die Gefährdungen durch das Verweilen auf der Überholspur. Oftmals könnte der Verkehrsfluss an dieser Stelle deutlich verringert werden, wenn das Rechtsfahrgebot nach §2 StVO ansatzweise eingehalten und natürlich rechtzeitig angezeigt würde. Ein verkehrsregelkonformes Verhalten ermöglicht dem Folgeverkehr rechtzeitig zu beschleunigen um zügig zu überholen. Ein Unterlassen dieser Absichtszeichen führt zu Unschlüssigkeit des Folgeverkehrs, was unter Umständen dazu führt, dass die Lücken auf der rechten Fahrspur zu gering erscheinen um dem Vorfahrtsberechtigtem Verkehr Platz zu machen.
Weiter führt es oftmals zu sinnlos, kritischen Situationen, wenn hier eine Rechtsfahrabsicht angezeigt, sich dennoch kurzfristig zum Linksfahren entschlossen wird.
Spurwechsel von rechts nach links: Ein besonders gefährliches und kostspieliges Ereignis entsteht, wenn Verkehrsteilnehmer von rechts auf die Vorfahrtsberechtigte Seite (links) ohne entsprechende Anzeige wechseln. Hier möchten wir auch die sogenannten "Kampfblinker" einschließen. Kämpfen tut hier nur Einer. Das ist der Folgeverkehr. Ungeachtet des Geschwindigkeitsüberschusses wird hier mit einem Wimpernschlagblinken die Absicht mit zeitgleicher Ausführung angezeigt. Natürlich ist nun der Folgeverkehr dazu genötigt, seine Nerven und Bremsen "abzureiben", da hier tatsächlich Menschenleben gerettet werden müssen. Derartige Erlebnisse sind nicht so selten, wie man denkt.
2. Kreisverkehr
Einfahren: Zum Einfahren in einen Kreisverkehr ist tatsächlich keine Richtungsanzeige notwendig. Bei kleineren Kreisverkehren sogar gefährlich. Hier wird dem nächsten Einfahrtaspiranten nämlich die Absicht des sofortigen Verlassens des Kreisverkehrs angezeigt. Dieser fährt an und nimmt somit in falscher Annahme dem blinkenden Fahrzeug die Vorfahrt.
Ausfahren: Unmittelbar nach der vorletzten Kreisabfahrt sollte den anderen Kreisverkehr angezeigt werden, dass bei der nächsten Abfahrt die Nutzung beabsichtigt wird. Dieses Verhalten führt zu einem besseren Verkehrsfluss und vermeidet Missverständnisse.
3. Absicht
Insgesamt kann ein rechtzeitig Anzeigen der Fahrtrichtung, Spurwechsel, Abfahr- und Auffahrabsicht erheblich zur Verkehrssicherheit beitragen

