Diebstahl / Unterschlagung
Diebstahl und Unterschlagung haben wir, ebenso wie Betrug und Untreue, zu einer Deliktsgruppe zusammengefasst. Grundsätzlich ist anzumerken, daß jemand, der einen Diebstahl vollzieht immer auch eine Unterschlagung begeht. Im Unterschied zum Diebstahl fehlt bei der Unterschlagung einzig der "Gewahrsamsbruch". Mit 41,7% (davon nur 1,7% Unterschlagung) Anteil an allen erfassten Straftaten in 2008 stellt diese Deliktsgruppe den größten Anteil an Straftaten.
Überwiegend beim Diebstahl geringwertiger Sachen ist der Einsatz von Warensicherungssystemen zielführend. Diese zumeist an den Kassenzonen von Kaufhäusern installierten elektronischen Detektoren wirken präventiv wie repressiv. Ebenso ist die Videoüberwachung von Verkaufsräumen ein wirksames Mittel zur Vorbeugung und Aufklärung.
Bei Diebstählen in Büroräumen oder Lagerräumen empfehlen wir den Einsatz von Diebesfallen. Alle diese Maßnahmen haben eine Gemeinsamkeit: Der Tatort muß weitgehend eingrenzbar sein.
In der post-deliktischen Phase von Diebstählen ist zunächst festzustellen, welcher Art Waren / Produkte / Gegenstände gestohlen wurden. Speziell bei allgemeinen Gütern, wie sie bei einem beim Einbruchdiebstahl gestohlen werden, können Recherchen in Internetshops eine wirksame Maßnahme darstellen. Auch lassen sich diese Gegenstände oftmals auf Trödelmärkten verhökern. Für andere Produkte wiederum wird im Auftrag gestohlen. Eine Kiste mit 5000 Mikrochips wird nicht ad-hoc gestohlen. Kenntnisse und weitere Mittel zur Verarbeitung, eine notwendige ausreichende Solvenz und ein Vertriebsnetz lassen hier auf einen Auftraggeber schließen. Diebstahlsdelikte bedürfen einer Einzelfallbewertung.
In allen Fällen sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie. Kontakt

