Unerlaubte Nebentätigkeit

 

Nebentätigkeiten sind solange nicht problematisch, solange die Arbeitsleistung beim Hauptarbeitgeber stimmt. Ein Arbeitgeber hat aber auch ein Recht darauf, daß hochbezahlte Mitarbeiter ihrer Hauptpflicht, nämlich der Leistung der geschuldeten Arbeit, nachkommen.

Konstellationen, z. B.

  • Nebentätigkeit nach Feierabend bei gleichzeitigem Nachlassen der Haupttätigkeit,
  • Nebentätigkeit nach Feierabend als Schwarzarbeit,
  • Nebentätigkeit während der normalen Arbeitszeit (z. B. im Aussendienst),
  • Nebntätigkeit bei attestierter Krankheit,
  • usw.

der unerlaubten Nebentätigkeit gibt es einige. Spätestens wenn die Arbeitsleistung nachlässt, wird sie zum Problem und berechtigt im Einzelfall sogar zur außerordentlichen Kündigung.

Sie haben einen konkreten Verdacht, wir beschaffen die Beweise und schließen das Informationsdefizit.

 

zurück

Piraten aktuell

Wie schon am29.11.2011, wurde am 04.12.2011 von Sicherheitsmitarbeitern für sichere Schiffahrt Sorge getragen...

weiterlesen »

"Drogen sind verlogen"

Augenscheinlich hat sich Die Gefährlichkeit von bestimmten, berauschenden Mitteln noch nicht überall herumgesprochen. Ob nun weiche oder harte Drogen oder der Genuss anderer Elemente, wie Alkohol, Medikamente oder Gase etc. Die Gefahr bleibt.

weiterlesen »

Fahrtrichtungsanzeiger

Vermehrt fällt dem sogenannten "Vielfahrer" auf, dass der Fahrtrichtungsanzeiger von vielen Verkehrsteilnehmern als, notwendig oder frei anwendbar, interpretiert und eingesetzt wird. Hier scheint die Sicherheitsrelevanz nicht überzeugend durchgesetzt zu werden.

weiterlesen »

Bankautomaten

Der Schaden ist groß und das Mitwirken an Sicherheit relativ einfach. Ob Einzahlungen, Überweisungen oder Bargeldabholungen, Kriminelle lesen mit

weiterlesen »

Terrorgefahr

Entsprechenden Meldungen zufolge wird die Terrorgefahr in Deutschland konkreter

weiterlesen »