Unerlaubte Nebentätigkeit
Nebentätigkeiten sind solange nicht problematisch, solange die Arbeitsleistung beim Hauptarbeitgeber stimmt. Ein Arbeitgeber hat aber auch ein Recht darauf, daß hochbezahlte Mitarbeiter ihrer Hauptpflicht, nämlich der Leistung der geschuldeten Arbeit, nachkommen.
Konstellationen, z. B.
- Nebentätigkeit nach Feierabend bei gleichzeitigem Nachlassen der Haupttätigkeit,
- Nebentätigkeit nach Feierabend als Schwarzarbeit,
- Nebentätigkeit während der normalen Arbeitszeit (z. B. im Aussendienst),
- Nebntätigkeit bei attestierter Krankheit,
- usw.
der unerlaubten Nebentätigkeit gibt es einige. Spätestens wenn die Arbeitsleistung nachlässt, wird sie zum Problem und berechtigt im Einzelfall sogar zur außerordentlichen Kündigung.
Sie haben einen konkreten Verdacht, wir beschaffen die Beweise und schließen das Informationsdefizit.

