Wettbewerbswidriges Verhalten

 

Genannt wird im Zusammenhang mit Straftaten gegen den freien Wettbebewerb zumeist das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Aber auch andere Gesetze, wie z. B. das Markengesetz regeln das wirtschaftliche Miteinander.

Ein Verstoß berechtigt zur Unterlassungsaufforderung und auch zum Schadensersatz. Hier fließen entsprechend dem verursachten Schaden nicht unerhebliche Geldsummen. Im Einzelfall kann der Kompensations- und Unterlassungsanspruch den Verursacher sogar in die Insolvenz bringen.

Wir klären den Sachverhalt bringen dokumentierte Beweise, die ein Vorgehen gegen einen unlauteren Konkurrenten ermöglichen.

Zum Thema wettbewerbswidriges Verhalten beachten Sie bitte auch den Menüpunkt Produktpiraterie / Markenpiraterie.

 

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